Die Anmeldung der Schulanfänger/-innen für das Schuljahr 2025/26 ist in der Woche vom 02.05. – 08.05.24 vorzunehmen.
Die Schulpflicht beginnt in dem Schuljahr, in dem ein Kind das sechste Lebensjahr bis zum 30. September vollendet. Für Kinder, die in der Zeit vom 01. Juli bis zum 30. September eines Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, können die Erziehungsberechtigten den Schulbesuch durch eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schule um ein Jahr hinausschieben („Flexi-Regelung“). Die formlose Erklärung ist vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres bis zum 01. Mai gegenüber der Schule abzugeben und muss nicht begründet werden. Es handelt sich um die Kinder, die in der Zeit vom 02. Juli bis zum 1. Oktober ihren sechsten Geburtstag haben.
Über das Sekretariat erhalten Sie die Anschreiben zur Schulaufnahme.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen: