Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellt Fragen rund um den Schulaltag.
Weitere Informationen finden Sie im Bereich der Elternbriefe und Formulare.
Bitte teilen Sie der Schule bis 7.30 telefonisch oder per Mail mit, wenn Ihr Kind erkrankt ist und nicht am Unterricht teilnehmen kann.
Erkrankt Ihr Kind während der Unterrichtszeit, werden Sie umgehend benachrichtigt und gebeten, Ihr Kind abzuholen.
Kinder sollten mindestens 24 Stunden frei von schweren Symptomen und in einem unbeeinträchtigten Allgemeinzustand sein.
Bei Fieber gilt: Mindestens einen Tag fieberfrei und wieder in gutem Allgemeinzustand, bevor die Schule wieder besucht werden kann.
Eine schriftliche Entschuldigung über den gesamten Zeitraum der Fehltage ist erforderlich.
Wird in einer Klasse ein Kopflausbefall gemeldet, wird die Elternschaft über die Klassenlehrkraft informiert
(Infoblatt/Anleitung zum sachgerechten Umgang).
Bitte kümmern Sie sich selbst darum, dass Ihr Kind die versäumten Aufgaben erhält. Es gibt für jede Klasse individuelle Regelungen. Die Lehrkraft Ihres Kindes kann Ihnen dazu genauer Auskunft geben.
Die Radfahrprüfung wird in der vierten Klasse durchgeführt. Im Rahmen der Unterrichtseinheit Mobilität im Sachunterricht werden die Schüler/-innen auf die Prüfung vorbereitet. Ergänzend hierzu werden Termine in der Jugendverkehrsschule wahrgenommen.
Sobald wir den Streckenverlauf im Unterricht besprochen haben und die Prüfungsstrecke abgegangen sind, sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Kind in regelmäßigen Abständen die Strecke abfahren, damit sowohl der Verlauf als auch potentielle Herausforderungen der Strecke verinnerlicht werden. Nehmen Sie sich bitte die Zeit, durch regelmäßiges Üben gewinnt Ihr Kind an Sicherheit! Weitere Informationen und den Streckenplan finden Sie unter den Downloads.
Grundsätzlich gilt: Kinder dürfen schon im Grundschulalter mit dem Rad zur Schule fahren, es besteht Versicherungsschutz.
Wir empfehlen: Lassen Sie ihr Kind aus präventiven Gründen erst nach der Radfahrausbildung bzw. nach Radfahrprüfung mit dem Rad zur Schule fahren.
Für das Kind besteht auch hier Versicherungsschutz. Für das Rollern gilt: Die Kinder sollten den Schulweg zunächst zu Fuß trainieren, bis sie ihn mir allen Eigenheiten gut kennen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Kinder ihren Roller beherrschen.
Im Sinne einer guten Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus bitten wir Sie, immer das Gespräch zu suchen. Besondere Sprechzeiten halten wir in der Regel nicht vor, jede Lehrkraft verabredet eine individuelle Vorgehensweise mit der Elternschaft. Bitte vereinbaren Sie dementsprechend Termine und sehen Sie von „Spontanbesuchen“ und „Tür-und Angelgesprächen“ ab. Sie erreichen uns telefonisch und per e-Mail.
Beurlaubungen bis zu drei Tagen (keine Ferienverlängerung) werden im Ausnahmefall von der Klassenlehrkraft genehmigt. Dazu stellen Sie bitte eine Woche vor dem Termin einen formlosen
Antrag.
Sollte in einer begründeten Ausnahme eine Beurlaubung Ihres Kindes vor oder nach den festgesetzten Ferienterminen erforderlich sein, muss mindestens vier Wochen vor Termin ein
schriftlicher Antrag bei der Schulleitung gestellt werden. Diesem wird in der Regel nur entsprochen, wenn eine Nichtgenehmigung eine persönliche Härte bedeutet. (Preisgünstige
Abflugzeiten in den Urlaub zählen nicht dazu!)
Mit Beginn des Schuljahres 2021/22 wird das Fach Religion in den Klassenstufen 1-4 konfessionell-kooperativ unterrichtet. Unabhängig von ihrer Konfession verbleiben die Schüler/-innen gemeinsam im Klassenverband. Die Gestaltung des Religionsunterrichts basiert auf einem gemeinsamen schulinternen Arbeitsplan, der den Vorgaben des evangelischen und katholischen Kerncurriculums entspricht. Im Zeugnis steht unter Bemerkung folgender Satz: Der Religionsunterricht wurde als ev./kath.* Religionsunterricht konfessionell-kooperativ erteilt. (*Hier wird der Religionsunterricht mit der Konfession eingetragen, der die unterrichtende Lehrkraft angehört.)
Bestandteil unseres schuleigenen Curriculums im Fach Sachunterricht sind die „Waldtage“ in Klasse 1 und 2 in Kooperation mit dem Waldforum Riddagshausen. Dieser außerschulische Lernort im Timmerlaher Busch wird von den Klassen in regelmäßigen Abständen (möglichst viermal im Jahr) zu unterschiedlichen Jahreszeiten aufgesucht. Die Schüler/-innen lernen hier mit einer Waldpädagogin spielerisch die Pflanzen und Tiere des Waldes kennen und machen dabei vielfältige motorische und sensorische Erfahrungen. Auch der Umgang mit der Natur, sowie der Naturschutz werden in kleinen pädagogischen Einheiten im Laufe des Vormittags immer wieder thematisiert. Zudem bleibt viel Zeit zum Spielen und Entdecken.
Die Matheolympiade ist ein bundesweiter Schülerwettbewerb im Fach Mathematik. Teilnehmen dürfen alle Schüler/-innen ab der 3. Klasse, die Spaß und Freude an Mathematik haben. Die Teilnahme an dem jährlich stattfindenden Wettbewerb ist freiwillig.
Nein, bzw. nur ausgeschaltet oder im Schulmodus! Smartwatches verfügen teilweise über Funktionen, die im Schulalltag zu datenschutzrechtlichen Problemen führen können. Manche Modelle enthalten versteckte Mikrofone, die es ermöglichen, sämtliche Geräusche in der Umgebung der Smartwatch, insbesondere Gespräche, aufzuzeichnen. Die Aufnahmen können gespeichert bzw. übertragen werden. Dies ist rechtswidrig, da Datenschutzbestimmungen missachtet werden. Da wir nicht zuverlässig überprüfen können, ob entsprechende Funktionen zuverlässig, gilt also: Wenn Smartwatch, dann ausgeschaltet oder im Schulmodus für den gesamten Schulvormittag. Dies gilt auch für Schulausflüge und Waldtage etc. Für verlorene Smartwatches wird keine Haftung übernommen.
IServ heißt der Server für unser Schulnetzwerk. Er ist sozusagen der „Hauptcomputer“ an unserer Schule, der alle Daten speichert und alle anderen Schulrechner steuert. Weitere Informationen gibt es hier.
Es gibt die Broschüre Finanzielle Unterstützung von Kindern und Jugendlichen der Stadt Braunschweig. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Downloads.
Weitere Informattionen finden Sie im Bereich Downloads.