In der Gesamtkonferenz wirken alle an Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule Beteiligten (Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiter/-innen, Anwärter/-innen, Elternvertreter/-innen und
Schulleitung) in pädagogischen Angelegenheiten zusammen. Den Vorsitz führt der Schulleiter.
Die Gesamtkonferenz entscheidet, soweit nicht die Zuständigkeit einer Fachkonferenz gegeben ist, u.a. über das Schulprogramm, die Schulordnung, die Geschäfts- und Wahlordnungen, über die
Grundsätze der Leistungsbewertung, die Grundsätze für Klassenarbeiten und Hausaufgaben und deren Koordinierung.