Die Vorsitzenden der Klassenelternschaft und deren Stellvertreter/-innen bilden gemeinsam den Schulelternrat. Im Schulelternrat werden alle die Schule betreffenden Fragen sowie die Vertretung der
Interessen der Elternschaft gegenüber Schulleitung, dem RLSB und dem Schulträger erörtert.
Der Schulelternrat wählt für zwei Jahre die oder den Vorsitzende(n) sowie die Vertretungen für die Gremien Schulvorstand, Gesamtkonferenz und die Fachkonferenzen.
Der Schulelternrat entsendet zwei Mitglieder in den Stadtelternrat.