Der Schulvorstand unserer Schule besteht aus acht Mitgliedern. Er besteht zur einen Hälfte aus Vertreter/-innen der Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiter/-innen (einschließlich Schulleiter), zur anderen Hälfte aus Vertreter/-innen der Elternschaft. Den Vorsitz führt der Schulleiter.
Zielsetzung der Arbeit des Schulvorstandes ist die Gestaltung der Qualitätsentwicklung der Schule. Die Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstandes sind in § 38 a NSchG festgelegt und beziehen sich u.a. auf die Verwendung von Haushaltsmitteln, der Ausgestaltung der Stundentafel, Einführung bestimmter Organisationsformen (z.B. Ganztagsbetrieb), Grundsätze für die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiter/-innen, Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen, Grundsätze für Werbung und Sponsoring. Alle Vertreter/-innen im Schulvorstand werden jeweils für zwei Jahre gewählt.